AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AUTOROSS Kfz-Zulassungsdienst GmbH
1. Durch die Erteilung
der Zulassungsvollmacht und die Übergabe der Fahrzeugpapiere gilt das Vertragsverhältnis
als begründet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Mit der Auftragserteilung wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig .Der Auftraggeber
ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Unterlagen, die der Kfz-Zulassungsstelle
zum Zweck der Dienstleistung übergeben werde müssen ,der Firma AUTOROSS GmbH rechtzeitig
vorliegen .Dienstleistungen ,die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Unterlagen nicht
durchgeführt werden konnten, sind vom Auftraggeber trotzdem zu vergüten.
2. Wird der Zulassungsauftrag
von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte,
haften der Auftraggeber und der Fahrzeughalter in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden
Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten als Gesamtschuldner.
Die Firma AUTOROSS GmbH ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten bis sämtliche
Forderungen der Firma AUTOROSS GmbH gegen den neuen Fahrzeughalter oder den Auftrag gebenden
Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
3. Die Firma AUTOROSS GmbH
wird die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht erbringen, ist jedoch wegen eventueller
Verspätungen nicht haftbar zu machen. Eine Haftung seitens der Firma AUTOROSS GmbH wegen
nicht termingerechter Ausführungen der Zulassungen und daraus resultierender Folgeschäden,
wie z.B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen.
4. Für in Verlust geratene
Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch die Firma AUTOROSS GmbH vertreten ist,
ersetzt die Firma AUTOROSS GmbH Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen.
Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren.
Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung sind ausgeschlossen Schäden,
die auf Grund des Verlustes eintreten, wie z.B. Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt
des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen
längeren Lieferzeit etc.
5. Der Auftraggeber bzw.
Autohändler versichert, dass die im Fahrzeug ausgedruckte Identifizierungsnummer, mit der
am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso
werden die Richtigkeit und Echtheit aller übergeben amtlichen Dokumenten versichert. Der
Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt die Firma AUTOROSS GmbH von allen zivil- und
strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen können,
frei. Gegenüber der Firma AUTOROSS GmbH besteht kein Anspruch auf Rückgabe von Dokumenten,
die von der Zulassungsbehörde einbehalten wurden.
6. Es gelten die Preise
der zurzeit geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen der Firma AUTOROSS GmbH,
die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur im Einzelnen
schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.
7. Ausgestellte Rechnungen
der Firma AUTOROSS GmbH und sind bei Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld
oder Verrechnungsschecks dürfen nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern der
Firma AUTOROSS GmbH mit befreiender Wirkung für den Kunden entgegengenommen werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für beide Vertragspartner ist Leipzig.
9. Abweichende Vereinbarungen sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind.
10. Sollten einzelne Bedingungen
dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein, setzen diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
nicht außer Kraft.