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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AUTOROSS Kfz-Zulassungsdienst GmbH

 

 

1. Durch die Erteilung der Zulassungsvollmacht und die Übergabe der Fahrzeugpapiere gilt das Vertragsverhältnis als begründet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Mit der Auftragserteilung wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig .Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Unterlagen, die der Kfz-Zulassungsstelle zum Zweck der Dienstleistung übergeben werde müssen ,der Firma AUTOROSS GmbH rechtzeitig vorliegen .Dienstleistungen ,die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Unterlagen nicht durchgeführt werden konnten, sind vom Auftraggeber trotzdem zu vergüten.

 

2. Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haften der Auftraggeber und der Fahrzeughalter in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten als Gesamtschuldner.
Die Firma AUTOROSS GmbH ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten bis sämtliche Forderungen der Firma AUTOROSS GmbH gegen den neuen Fahrzeughalter oder den Auftrag gebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.

 

3. Die Firma AUTOROSS GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht erbringen, ist jedoch wegen eventueller Verspätungen nicht haftbar zu machen. Eine Haftung seitens der Firma AUTOROSS GmbH wegen nicht termingerechter Ausführungen der Zulassungen und daraus resultierender Folgeschäden, wie z.B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen.

 

4. Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch die Firma AUTOROSS GmbH vertreten ist, ersetzt die Firma AUTOROSS GmbH Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen.
Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung sind ausgeschlossen Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie z.B. Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.

 

5. Der Auftraggeber bzw. Autohändler versichert, dass die im Fahrzeug ausgedruckte Identifizierungsnummer, mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso werden die Richtigkeit und Echtheit aller übergeben amtlichen Dokumenten versichert. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt die Firma AUTOROSS GmbH von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen können, frei. Gegenüber der Firma AUTOROSS GmbH besteht kein Anspruch auf Rückgabe von Dokumenten, die von der Zulassungsbehörde einbehalten wurden.

 

6. Es gelten die Preise der zurzeit geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen der Firma AUTOROSS GmbH, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur im Einzelnen schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.

 

7. Ausgestellte Rechnungen der Firma AUTOROSS GmbH und sind bei Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld oder Verrechnungsschecks dürfen nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern der Firma AUTOROSS GmbH mit befreiender Wirkung für den Kunden entgegengenommen werden.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Leipzig.

 

9. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind.

 

10. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein, setzen diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht außer Kraft.