• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Beschädigte Kfz-Kennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug
• Originalnachweis für die gültige Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre
• Vollmacht
• Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel / Meldebescheinigung
• Für Gewerbe:
• Gewerbeschein / Handelsregisterauszug
• Personalausweis oder Reisepass des Zeichnungsberechtigten bei Firmenzulassungen
Austausch defekter Kfz-Kennzeichen
Für die Beantragung sind vorzulegen: