• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Beschädigte Kfz-Kennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug

  • Originalnachweis für die gültige Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre

  Vollmacht

  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel / Meldebescheinigung

  • Für Gewerbe:

  • Gewerbeschein / Handelsregisterauszug

  • Personalausweis oder Reisepass des Zeichnungsberechtigten bei Firmenzulassungen

 

Austausch defekter Kfz-Kennzeichen

Für die Beantragung sind vorzulegen: