Das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) ist ein offizielles Nummernschild für Kraftfahrzeuge. Es ist hauptsächlich für Export- oder Überführungszwecke gedacht und stellt eine Möglichkeit dar, ein Fahrzeug international verkaufen zu können. Optisch unterscheiden sich Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen von herkömmlichen Nummernschildern hauptsächlich durch die auffällige rote Markierung mit Gültigkeitsdauer.

Für die Beantragung sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeuges mit Kaufvertrag unbedingt im Original, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller nicht in Leipzig gemeldet ist, als Nachweis, dass sich das Fahrzeug in Leipzig befindet.

  • Originalnachweis für die gültige Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre

  • Kfz-Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen

  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer / Vollmacht (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen)

  • Ausfuhrkennzeichen-Versicherung, die auch bei uns erworben werden kann

  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel / Meldebescheinigung

  • Für Gewerbe:

  • Gewerbeschein / Handelsregisterauszug

  • Personalausweis oder Reisepass des Zeichnungsberechtigten bei Firmenzulassungen

Ausfuhrkennzeichen